Andere Länder – andere E-Bike-Sitten

E-Bike Helmpflicht und welche Helmart, Radwegenutzung, erlaubte Geschwindigkeiten, Führerschein … was gilt wo?

Pedelecs und S-Pedelecs sind für die Gesetzgeber noch ein neues Phänomen – entsprechend unterschiedlich werden sie in verschiedenen Ländern eingeordnet und behandelt – sprachlich, aber auch rechtlich. Besonders Details zur Helmpflicht in Italien haben kürzlich Schlagzeilen gemacht:

Weil ein Schweizer Ehepaar mit ihren schnellen S-Pedelecs in Italien keine Motorradhelme trug, sondern die in der Schweiz durchaus erlaubten „Velohelme“ (das sind unsere Fahrradhelme), beschlagnahmte die Polizia Stradale am Lago Maggiore kurzerhand ihre Flyer-E-Bikes – für volle zwei Monate! Sie waren der Helmpflicht durchaus nachgekommen, nur leider mit den falschen Helmen.

In einem Bericht des SRF (Schweizer Fernsehen) ist darüber berichtet worden: „Töffhelmpflicht für E-Bike“ (mit Töffhelm ist ein Mofa- oder Motorradhelm gemeint).

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Helmpflicht und andere Unterschiede für E-Bike Reisende in Europa

Helmpflicht-Regelungen und weitere Unterschiede im Ausland:

Ein paar interessante und wichtig zu wissende Unterschiede in Sachen Geschwindigkeiten, Führerschein oder Helmpflicht:

Italien

  • In Italien gelten schnelle E-Bikes als Mofa. S-Pedelec-FahrerInnen brauchen damit obligatorisch einen Motorradhelm (nicht Fahrradhelm!). Siehe den oben erwähnten Fall der von der italienischen Polzei beschlagnahmten E-Bikes.

Schweiz

  • In der Schweiz müssen S-Pedelec-FahrerInnen (schnelle E-Bikes) Fahrradwege benutzen, im Gegensatz zu Deutschland: Hier dürfen Sie keine Fahrradwege benutzen

Österreich

  • ÖsterreicherInnen dürfen mit E-Fahrrädern unterwegs sein, bei denen der Motor auch ohne jegliches Pedalieren Leistung abgeben darf – d.h. sie dürfen ohne Pedalsensor – etwa mit „Gasgriff“ – unterwegs sein (Quelle). Die Leistung des E-Motors darf 600 Watt nicht übersteigen. S-Pedelecs gelten dort eindeutig als „Mopeds“ (Quelle). Es gilt eine Motorradhelm-Pflicht für S-Pedelecs. Seit 2011 stehen Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren auf dem Fahrrad allgemein unter Helmpflicht – Erwachsene jedoch nicht.

Niederlande und Belgien

  • Eine Helmpflicht gibt es nur für das S-Pedelec. Für S-Pedelecs reichen in den Niederlanden Helme der Norm NTA 8776 aus. Diese Helme liegen vom Gewicht und der Schutzwirkung zwischen Fahrradhelmen (EN 1078) und Motorradhelmen (ECE 22/05). Zum Beispiel wird der in der Norm NTA 8776 definierte Schutz für rund 20% höhere Geschwindigkeiten gefordert als beim Fahrradhelm. Kindersitze und Anhänger sind beim S-Pedelec nicht erlaubt. Hier findet ihr einen Post mit Tipps und E-Bike-Tourenvorschlägen für die Niederlande.

Spanien inkl. Mallorca, Menorca, Ibiza, Kanarische Inseln

  • Hier gilt eine allgemeine Helmpflicht außerhalb geschlossener Ortschaften. Der Gesetzgeber ist hier aber flexibel: Bei hohen Temperaturen und bei längeren Steigungen dürfen Radfahrer ihren Helm  abnehmen. In Städten müssen nur Radler unter 16 Jahren einen „Casco“ tragen, es sei denn, die lokalen Verkehrsbehörden schreibt es vor. Pflicht in Spanien ist inner- wie außerorts das Vorderlicht einzuschalten (!) sowie Reflektoren hinten. Nachts muss reflektierende Kleidung getragen werden.
  • Man kennt es von Mallorca: Radler dürfen tatsächlich nebeneinander fahren, allerdings in einer Kolonne maximal zu zweit und nur dann, wenn es anderslautenden Schilder gibt. In unübersichtlichen Straßenbereichen müssen sie sich aber hintereinander einreihen. Falls vorhanden, muss der Randstreifen genutzt werden. Ausnahme: In abschüssigen Bereichen der Straße darfst Du als Radler / E-Biker aus Sicherheitsgründen auf die Fahrbahn einschwenken. Achtung Autofahrer: Radfahrer haben in Spanien Vorfahrt vor motorisierten Verkehrsteilnehmern, auch in Kolonne. Diese Radler-Kolonne gilt als ein Fahrzeug und darf nicht „gesprengt“ werden. (Quelle u.A.)

Frankreich

  • In Frankreich gilt für das Pedelec keine Helmpflicht, für das S-Pedelec schon, hier ist der „Casque Homologué“ Pflicht. Auf dem Fahrradweg dürfen Pedelecs fahren, S-Pedelecs nicht

Slowakei

  • Außerhalb geschlossener Ortschaften gilt in der Slowakei die Helmpflicht für Radfahrer.

Malta

  • Auf der Mittelmeerinsel Malta gilt Helmpflicht für alle Radfahrer. Darüber hinaus sind Radfahrer dazu verpflichtet, bei schlechten Sichtverhältnissen reflektierende Elemente zu tragen (siehe unten)

Finnland

  • In Finnland müssen alle Radfahrer grundsätzlich einen Helm tragen.

USA

  • In den USA dürfen Pedelecs den/die FahrerIn bis 20 mph (32 km/h) unterstützen.

Noch ein Tipp:

Auf der Website des Schweizer E-Bike-Herstellers Stromer gibt es auf dieser Seite am Ende den Download einer schönen Übersichtsgrafik zu den Regelungen in der Schweiz, in Deutschland, Österreich, Frankreich, Belgien und Holland.

Welche Erfahrungen habt Ihr mit Euren E-Bikes im Ausland gemacht? Was könnte anderen helfen, Strafen oder gar Beschlagnahmungen zu vermeiden?

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Author: ebikespass

Hallo, ich bin Günter. E-Bikes verbinden für mich ideal Fitness und eine ordentliche Entdeckungsreichweite ... Die Elektrofahrräder tun Umwelt, Körper und Seele gut! Für den Blog teile ich meine technische Neugier und berichte über neue Modelle. Ein persönliches Dankeschön an alle, die mit ihren Kommentaren, eigenen Erfahrungen und Fragen diesen E-Bike-Blog weiter aufwerten und anderen weiterhelfen!

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5 Kommentare

  1. Bitte für NL hinzufügen, dass für S-Pedelecs Helme der Norm NTA8776 ausreichen, die liegen vom Gewicht und der Schutzwirkung zwischen Fahrradhelmen (EN 1078) und Motorradhelmen (ECE 22/05).

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    • Vielen Dank Marc,
      Deine Anregung zur Ergänzung zur Helm-Norm für S-Pedelecs in NL habe ich reingesetzt.

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  2. Hey,
    interessanter und ausführlicher Artikel!
    Helmpflicht ist in EU Ländern tatsächlich unterschiedlich geregelt.

    Von den Regeln und Pflichten abgesehen, finde ich persönlich, dass jeder Radfahrer jeden Alterns aus Sicherheitsgründen einen Helm tragen sollte! Man braucht nur an die Radfahrerunfall-Statistiken denken…

    Gruß

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  3. Hallo und Danke für diesen interessanten Artikel. Es war mir bisher auch nicht bewusst, dass es hier Unterschiede gibt. Einheitliche Regelungen wären da wirklich wünschenswert.

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  4. Huhu,

    ein schöner Beitrag. ich finde es total schade, dass bei E-Bikes/Pedelecs verschiedene Richtlinien gelten. Denn so können richtig hippe Innovationen aus den USA beispielsweise gar nicht den deutschen Markt erobern, weil es nicht dem Recht entspricht und teilweise etliche Behördengänge notwendig wären, um ein neues Produkt nutzen zu dürfen.
    Beispielsweise fände ich das GeoOrbital Wheel einfach grandios, es ist aber einfach zu schnell 🙁

    PS: S-Pedelec Fahrer auf dem Fußgängerweg finde ich total gefährlich! Da sind Kinder unterwegs, die das Null einschätzen können…

    Liebe Grüße
    Yasmin

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