E-Bike trifft Traktor? Besser nicht!

Der ADFC informierte in einer Pressemeldung von 2010 – also noch knapp vor dem E-Bike-Zeitalter – über die Rechtslage auf Wirtschaftswegen und im freien Gelände. Es gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme – und sonst?

So heißt es in der Pressemeldung des ADFC:

Erholungsbedürfnis hat Vorrang vor dem Eigentumsrecht: Radfahrer dürfen auch Wirtschaftswege ohne Beschilderung befahren. Die Naturschutz- oder Landschaftsgesetze der meisten Länder sehen neben dem Betreten auch ein Recht zum Fahren mit dem Fahrrad auf privaten Wegen in der freien Landschaft vor. Der Eigentümer braucht zur Sperrung solcher über sein Grundeigentum verlaufenden Wege eine behördliche Genehmigung.

Auf Wirtschaftswegen gilt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und damit an Kreuzungen die Regel „rechts vor links“. Aber Vorfahrtsberechtigte sollten unvorsichtiges Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer einkalkulieren (OLG Koblenz 12 U 25/05).

Es gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme: Ausweichen muss der Verkehrsteilnehmer, dem es leichter fällt. „Das wird in der Regel nicht der Traktorfahrer mit seinen Anhängern oder Anbaugeräten sein“, sagt ADFC-Rechtsexperte Roland Huhn.

Radfahrer können Wirtschaftswege befahren, wenn die Gemeinde den Weg beispielsweise in einen Radwegeplan aufnimmt (OLG Frankfurt 24 U 21/99), obwohl ein „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ besteht. „Manchmal ist die Radverkehrswegweisung am selben Pfosten angebracht wie das Schild, das den Radverkehr verbietet“, so der Experte.

Radfahrer dürfen auf Wirtschaftswegen keine optimalen Verkehrsverhältnisse erwarten: Schadensersatz bekamen weder ein Rennradfahrer, der mit seinen schmalen Reifen in einen Kanalrost geraten war, noch ein Radfahrer, der auf einem unbefestigten Feldweg stürzte. Auch stärkere Verschmutzungen gehören zu den typischen Gefahren auf Wirtschaftswegen. „Stürzt ein Radfahrer deswegen, hat er keine Chance auf Schadensersatz“, sagt ADFC-Rechtsexperte Huhn.

Ein deftiger „O-Ton“ Kommentar…

… aus dem aktuellen Revierstreit zwischen Wanderern, MTBlern, E-Bikern und Landwirten am Berg auf Facebook:

„Ich schäme mich zum Teil für die rücksichtslosen Biker die meinen, dass auch der Berg denen gehört. Sogar tubless wird gefahren, um noch schneller den Berg zwischen Kindern, Hunden und Wanderern runterzurasen. Wie gesagt: Wenn da einer am Bulldog bappt, einer weniger.“

Deswegen ist für mich der Satz „Es gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme“ der wichtigste. Es muss nicht dazu kommen, dass irgendwer irgendwen anderen „trifft“ … Der Rücksichts-Imperativ gilt ja für den ganzen Straßenverkehr. Auch hier sind (stark) motorisierte nicht ausgenommen.

Nachfrage beim ADFC erfolgt

Wir werden beim ADFC einmal nachfragen, ob es seit 2010 an diesen Regelungen Änderungen oder anderslautende Urteile gegeben hat. Das Resultat folgt in diesem Blog.

Quelle: ADFC | Traktor trifft Fahrrad

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Author: ebikespass

Hallo, ich bin Günter. E-Bikes verbinden für mich ideal Fitness und eine ordentliche Entdeckungsreichweite ... Die Elektrofahrräder tun Umwelt, Körper und Seele gut! Für den Blog teile ich meine technische Neugier und berichte über neue Modelle. Ein persönliches Dankeschön an alle, die mit ihren Kommentaren, eigenen Erfahrungen und Fragen diesen E-Bike-Blog weiter aufwerten und anderen weiterhelfen!

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2 Kommentare

  1. Ich finde es schon komisch, dass man sich die Regeln für das aneinander Vorbeifahren anschauen muss. Ob das typisch deutsch ist? Es gibt doch noch so etwas wie gesunden Menschenverstand und da kann es doch nicht so schwer sein einem Traktor, der vorbeifahren möchte, Platz zu machen 🙂

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  2. Moin Heinz-Günter,

    schon komisch, dass es doch immer wieder die Fahrradfahrer sind die nach Rücksicht schreien und sich selbst am rücksichtslosesten benehmen. Ich kann den Kommentar also auf jeden Fall nachvollziehen, ich frag mich auch oft wie sich manche Biker so geradezu assozial aufführen können und bin auch selber Biker.

    Bei uns kommt es z.B. gerade in Parkanlagen die viel von Familien, Hundehaltern und Radlern auf dem Weg zur arbeit genutzt werden zu streit und auch Unfällen. Schade, dass es so schwer zu sein scheint Rücksicht zu nehmen und das gilt nicht nur für Biker, sondern auch für Hundehalter deren Hunde ohne Leine laufen oder Eltern deren Kinder ohne zu gucken auf Radwege rennen.

    Ahoi
    Alexander

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